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Flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 01.01.2023

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04.03.2022

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts ab­ge­schlossen.
 

Konkret wird das Kapitalband eingeführt. Damit wird der Verwaltungsrat eines Unternehmens ermächtigt, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal fünf Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen. Das Kapitalband darf dabei das im Handelsregister ein­ge­tragene Aktienkapital höchstens um die Hälfte über- bzw. unterschreiten.

Neu soll das Aktienkapital auch in ausländischer Währung geführt werden können. Zulässig sind die folgenden Währungen: Schweizer Franken CHF, Briti­sche Pfund GBP, Euro EUR, US-Dollar USD und Yen JPY. Die anwendbare Wäh­rung wird durch die Generalversammlung bestimmt und ist jeweils auf den Beginn eines Geschäftsjahres möglich. Der Beschluss der Generalversammlung, die Währung zu wechseln, kann im Voraus für das nächste Geschäftsjahr oder rückwirkend für das laufende Geschäftsjahr erfolgen.

Und: Der Nennwert der Aktien musste bisher mindestens einen Rappen betragen; neu wird nur ein Wert, der grösser ist als null, verlangt.


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