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eSignatur – Die nächste Revolution

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05.12.2022

Was heissen EES, FES und QES? Wetten, dass in zwei Jahren jedes Kind die Bedeutung dieser Begriffe kennt?

Was die Welt verändert

Die Älteren unter uns können sich noch erinnern, wie sich das Leben vor dem 29.06.2007 gestaltete. Aber niemand kann sich – Hand aufs Herz – vorstellen, die Uhr zurückzustellen und in einer Welt vor diesem Datum aufzuwachen. Am 29. Juni 2007 brachte Apple das iPhone auf den Markt und die Smartphones prägen seitdem unseren Alltag und unser Berufsleben.

Die elektronische Signatur wird unser Leben gewiss gleichermassen verändern. Denn damit können wie mit der eigenhändigen physischen Unterzeichnung alle gesetzlich verlangten Formen von Willensbekundungen erfüllt werden. Die eSignatur wird zur Folge haben, dass auf Papier ganz verzichtet werden kann. Das führt zu stark erhöhter Effizienz im Geschäftsverkehr. Ganze Branchen werden sich neu erfinden müssen. Der sicheren elektronischen Archivierung wird grosse Bedeutung zukommen. Und die physische Ablage verschwindet nach und nach.

 

ees, fes und qes

eSignatur unterscheidet drei Stufen. Die einfache elektronische Signatur (EES) ist eine digitale Signatur mit einer sehr geringen Haftung und Beweiskraft. Mit der fortgeschrittenen digitalen Signatur (FES) unterzeichnet man ohne gesetzliche Verankerung, aber so, dass eine eindeutige Identifikation und Zuordnung des Unterzeichners gewährleistet wird. Der Unterzeichner wird nicht bestreiten können, das Dokument elektronisch signiert zu haben. Ferner wird er nicht behaupten können, dass das Dokument nachträglich noch verändert wurde. Die höchste Stufe wird als qualifizierte elektronische Signatur (QES) bezeichnet. Diese Unterschrift ist gesetzlich mit der handschriftlichen Signatur gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Was eine QES ist, regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (SR 943.03; ZertES). Die Kritik an der Gleichstellung der QES mit der eigenhändigen Unterschrift konnte sich nicht durchsetzen.

Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Technologie bei einer in der Schweiz zugelassenen Akkreditierungsstelle (SAS) für die QES anerkennen zu lassen. Aktuell gibt es in der Schweiz folgende Anbieter von QES:

  • Swisscom (Schweiz) AG
  • QuoVadis Trustlink Schweiz AG
  • SwissSign AG
  • eSignR
  • Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (nur für Behörden)

Die Gleichstellung der QES mit der eigenhändigen Unterschrift ist rechtlich betrachtet umfassend. So werden etwa handelsregisterliche Vorgänge genauso der elektronischen Signatur zugänglich gemacht wie die Schuldanerkennung. Wer also gestützt auf Art. 82 SchKG im Schnellverfahren vor Schranken eine Rechtsöffnung durchsetzen will, kann sich auf die QES des Schuldners stützen. Ebenso kann er Personenmutationen oder Gründungen und Statutenänderungen von Kapitalgesellschaften auf dem elektronischen Weg eintragen lassen.

 

Einfache Indentifikation

Seit drei Wochen ist auch die Beschaffung bequem geworden. Wer mit QES unterschreiben will, muss heute weder zum Notar, zur Apotheke und auch nicht zum Swisscom-Shop gehen, um sich identifizieren zu lassen. Die Swisscom hat zusammen mit dem Systemanbieter Intrum Mitte August 2022 die Videoidentifikation eingeführt. Damit identifiziert man sich rechtsgültig mit ein paar Klicks innert weniger Minuten weltweit.

Mit der QES wird der Formularstress abnehmen. Weiter können die gesetzlichen Formerfordernisse elektronisch bequem erfüllt werden. Schliesslich werden die Vorgänge mit der QES günstiger; gute Aussichten also.


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