16.08.2016
Mit einem Erbverzichtsvertrag verzichtet ein potenzieller Erbe auf seinen Erbanteil. Dabei ist der Verzicht auf den Erbteil auch beim Vorversterben des Verzichtenden für die Nachkommen verbindlich.
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Mit einem Erbverzichtsvertrag verzichtet ein potenzieller Erbe auf seinen Erbanteil. Dabei ist der Verzicht auf den Erbteil auch beim Vorversterben des Verzichtenden für die Nachkommen verbindlich.