23.05.2022
Erbengemeinschaften können ihren Nachlass ohne eine notarielle Beglaubigung aufteilen.
Eine öffentliche Beurkundung des Vertrags ist nicht erforderlich – auch dann nicht, wenn darin über Liegenschaften verfügt wird. Die anschliessenden Änderungen können separat im Grundbuch veranlasst werden.
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