13.10.2016
Das Bundesgericht etablierte in den vergangenen Jahren eine erhöhte Fürsorgepflicht bei der Entlassung von älteren Mitarbeitern.
Als ältere Mitarbeiter gelten Personen über 55 Jahren. Neu ist bei der Entlassung von Arbeitnehmern ab 55 Jahren folgendes zu beachten:
- Der Arbeitnehmer hat ein Informationsrecht, d.h. er sollte über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört werden
- Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen sind zu prüfen
- Sind Leistungsdefizite der Grund für die Kündigung, so sind diese Defizite objektiv zu dokumentieren. Dem Arbeitnehmer sollte eine Frist zur Verbesserung eingeräumt werden, unter dem Hinweis auf die Kündigung.
Mit diesen Massnahmen verhindert der Arbeitgeber eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung und die mögliche Zahlung von Entschädigung.
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