zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Enge Regeln für Steuerabzüge von Berufskleidern

AdobeStock 307072601 ¦ News
09.02.2024

Die Steuerbehörden haben eng definierte Bedingungen für den Abzug von Berufskleidern gemacht.

Überkleider, Laborkittel und Schutzgewänder sind abzugs­­fähig. Ebenfalls Arbeitshelme und Werkstattschuhe.

Nicht abgezogen hingegen dürfen Massanzüge oder Designerkleider, da diese auch privat getragen werden können. Auch andere Kleider, die privat nutzbar sind, wer­den nicht zum Abzug zugelassen.

Es gilt: Berufskleider können nur abgezogen werden, wenn man auf den Pauschal­ab­zug für Berufsauslagen verzichtet. Dann sind alle Auslagen zu be­rech­nen und zu belegen.


zur Newsübersicht