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Elektronische Unterschrift der handschriftlichen gleichgestellt

11.12.2017

Seit dem 01.01.2017 gilt mit dem neuen Bundesgesetz die elektronische Unterschrift in der Schweiz.

Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren, das erlaubt, die Echtheit eines Dokuments, einer elektronischen Nachricht oder der Identität des Absenders zu überprüfen. Neu können nun Verträge elektronisch abgeschlossen werden, für die gesetzlich die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, zum Beispiel Kreditverträge. Unterschriften müssen via Zertifizierungssoftware erstellt werden. Die Liste der anerkannten Zertifizierungsdienstleister kann unter www.sas.ch heruntergeladen werden.


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