15.12.2016
Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente wie z.B. Rechnungen, mittels Zertifikaten garantieren.
Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur festgelegt, die der Bundesrat genehmigt hat. Mit der neuen Verordnung kann die Identität einer Person, die eine digitale Transaktion, wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos, vornehmen will, mittels audiovisueller Kommunikation in Echtzeit festgestellt werden.
(Quelle: Bundesamt für Kommunikation)
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