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Einlagen in den Erneuerungsfond sind steuerlich abzugsfähig

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01.06.2019

Besitzer von Stockwerkeigentum können die Einlagen in den Erneuerungsfond in Abzug bringen. Die Ausgaben, die bei Sanierungen oder Umbauten der Liegenschaft später entstehen, können dann aber nicht mehr in der Steuererklärung abgezogen werden.

 


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