01.03.2019
Das SECO publizierte eine Weisung, wonach für die Berechnung des versicherten Verdienstes nur regelmässige Treueprämien zu berücksichtigen sind.
Ein arbeitsloser Angestellter wollte sein Dienstaltersgeschenk von CHF 3’610 dazurechnen lassen, um seinen versicherten Verdienst zu erhöhen und gelangte damit bis vor das Bundesgericht. Dieses entschied für den Kläger und argumentierte, dass vertraglich vereinbarte Zulagen immer zum versicherten Verdienst gehören.
(Quelle: BGE 8C_902/2017 vom 12.6.2018)
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