zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Covid-19-Beiträge richtig deklarieren

AdobeStock 165259467 ¦ News
21.06.2021

Covid-19-Beiträge der öffentlichen Hand wie Zahlungen, Zinsvorteile auf Darlehen und Schulderlasse die seit dem 1. März 202 ausgerichtet worden sind gelten als Mittelflüsse.

Aufgrund der ausserordentlichen Situation müssen steuerpflichtige Personen bei Erhalt solcher Beiträge keine Vorsteuerkürzung vornehmen.

Die Covid-19-Beiträge sind in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 zu dekla­rieren und nicht in Ziffer 200. Wurden Vorsteuerkürzungen infolge Erhalts von Covid-19-Beiträgen bereits vorgenommen, können diese mittels Korrektur- oder Berichtigungsabrechnung rückgängig gemacht werden.

(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)


zur Newsübersicht