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Buchführung der Kassenbestände – was ist korrekt?

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25.07.2022

Kasseneinnahmen und -ausgaben sollten täglich oder wöchentlich erfasst werden und alle Belege abgelegt werden. Für jede Buchung muss ein Beleg vorliegen.

Die Aufzeichnungen des Kassenbuchs dürfen gemäss Steuerverwaltung nicht ver­än­derbar sein, deshalb darf das Kassenbuch nicht direkt in Excel geführt werden. Alternativ können Vorlagen ausgedruckt und von Hand geführt werden.

Regelmässig ist ein Kassensturz durchzuführen, mit dem ermittelt wird, ob der tatsächliche Bargeldbestand mit dem Kassenbuch übereinstimmt.

Kassenzettel für Beträge bis 400 Franken (inklusive Steuer) müssen keine Anga­ben über den Empfänger enthalten. Das gleiche gilt für Coupons von Registrier­kassen.

Eine Kasse darf in der Buchhaltung nie negativ sein. Bei einem negativen Saldo gehen die Steuerbehörden davon aus, dass nicht sämtliche Umsätze verbucht wurden und rechnen diesen Umsatz entsprechend auf.


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