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Bankgeheimnis gilt nicht bei Pfändungen

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07.02.2022

Schuldner müssen bei einer Pfändung gegenüber dem Betreibungsamt alle ihre Ver­mögenswerte und Wertgegenstände ­angeben.

Auch Dritte, die Vermögens­gegen­stände der Schuldner aufbewahren, sind auskunftspflichtig. Darum geben Banken Auskunft über das Kontoguthaben und können sich nicht auf das Bank­geheimnis berufen.


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