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Ausschüttungen sind VST-pflichtig

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19.12.2022

Dividendenausschüttungen bei der AG und der GmbH unterliegen der Ver­rechnungs­steuer.

Die Gewinnausschüttung muss an die Eidg. Steuer­ver­waltung mittels eines Formulars gemeldet werden:

  • Für die AG: Formular 103
  • Für die GmbH: Formular 110.

Die Formulare gelten als Rechnungen. Auf dem Formular wird die Bruttoaus­schüttung erfasst und das Unternehmen muss die Empfänger angeben. Die Empfänger erhalten nur 65% der beschlossenen Dividende, weil 35% der Brutto­ausschüttung direkt an die Eidg. Steuerverwaltung bezahlt werden müssen.

Der Aktionär füllt jährlich seine persönliche Steuererklärung aus. Fester Bestand­teil der Deklarationsformulare ist das Wertschriftenverzeichnis. Auf diesem dekla­riert der er den Vermögenswert seiner Anteile und die Bruttodividende als Kapital­ertrag unter der Rubrik «Werte mit Verrechnungssteuer».

Mit einer gewissen Zeitverzögerung erhält der Anteilseigner wieder 100% seiner Ausschüttung vom Steueramt zurück.


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