05.08.2024
In der Schweiz gibt es keine Doppelbesteuerungsabkommen für die Mehrwertsteuer.
Deshalb kann es vorkommen, dass eine Leistung in zwei Länder beiden Mehrwertsteuern unterliegt. Die Eidg. Steuerverwaltung hat nun entschieden, dass für die Berechnung der Schweizer Mehrwertsteuer der Nettobetrag ohne die ausländische Steuer entscheidend sei.
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