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Ausgleich der kalten Progression

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21.12.2022

Erstmals seit 2012 erfolgt bei der Bundessteuer wieder ein Ausgleich der kalten Progression. Dadurch soll der Teuerung Rechenschaft
getragen werden.

Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen passt das Eidgenössische Finanz­departement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Abzug Zweiverdiener-Ehepaare neu maximal CHF 13'600 (bisher CHF 13'400)
  • Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6'600 (bisher CHF 6'500)
  • Verheiratetenabzug neu CHF 2'700 (bisher CHF 2'600)
  • Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF 25'000 (bisher CHF 10'100)
  • Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28'800 (bisher CHF 28'300)
  • der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 912'600 erreicht (bisher CHF 895'900)

Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2012) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2.04%.



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