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Arbeitslosigkeit und Steuern

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05.07.2024

Arbeitslosigkeit hat nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Konsequenzen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitslosengeld gilt als Einkommen und muss versteuert werden. Die Entschädigung unterliegt den gleichen Steuersätzen wie reguläres Einkommen.
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche und Weiterbildungskosten können in der Steuererklärung als Abzüge deklariert werden und reduzieren so die Steuerlast.
  • Vermögenssteuern: Wer arbeitslos ist, muss weiterhin Vermögenssteuern zahlen. Diese basieren auf dem Gesamtvermögen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
  • Sozialleistungen wie die Unterstützung bei Wohn- und Gesundheitskosten sind steuerfrei. Es ist abzuklären, welche dieser Sozialleistungen steuerfrei sind oder als Einkommen gelten.

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