zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Einmal so, einmal so: Anwaltskosten von der Steuer manchmal abziehbar

AdobeStock 165259467 ¦ News
27.01.2023

Rentner können die Aufwände für Anwaltskosten von der Bundessteuer abziehen, wenn sie beweisen können, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung der Rente angefallen sind.

Auch Anwaltskosten, die einer steuerpflichtigen Person zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes oder Durchsetzung von Gehaltsfor­de­rungen entstehen, gehören zu den abzugsfähigen Gewinnungskosten.

Hingegen können Anwaltskosten, die bei einem Elternteil zum Erlangen von Unterhaltszahlungen für sich oder für die Kinder anfallen, bei der direkten Bundessteuer nicht als Gewinnungskosten abgezogen werden.


zur Newsübersicht