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Ab Juni 2025 gilt das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit in der EU

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24.01.2025

Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung von digitalen Produkten, wie Webseiten, elektronische Dokumente und Plattformen, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein sollen.

Die digitale Barrierefreiheit hilft Menschen mit verschiedenen Arten von Einschränkungen, indem sie digitale Inhalte, Produkte und Plattformen für sie zugänglicher macht.

  • Sehbehinderung
  • Hörbehinderung
  • Motorische Einschränkungen
  • Kognitive Einschränkungen
  • Farbenblindheit.

Das Gesetz gilt in der EU für

Öffentliche Stellen: Alle öffentlichen Stellen müssen ihre digitalen Ange-bote barrierefrei gestalten.

Unternehmen: Wenn ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dies kann beispielsweise für Onlineshops (B2C) oder auch Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden, z.B. Banken, Versicherungen, Verkehrsbetriebe und Telekommunikationsanbieter gelten.

Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden brauchen die Barrierefreiheit nicht umzusetzen.

Bussen: Bei Nicht-Einhalten können Bussgelder bis zu EURO 100‘000 verhängt werden.

Schweizer Unternehmen: Das Gesetz ist auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU beziehungsweise in Deutschland Produkte und Dienstleistungen anbieten, relevant.


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