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A-Post Plus ersetzt Einschreiben bei Betreibungs-Angelegenheiten

12.10.2016

Ein Krankenversicherer stellte seinem Schuldner die Verfügung, dass der Rechtsvorschlag beseitigt worden ist, mit A-Post Plus anstelle von EINGESCHRIEBEN zu.

Das Betreibungsamt wies in der Folge das gestellte Fortsetzungsbegehren ab, da es die ordnungsgemässe Zustellung in Frage stellte.

Das Bundesgericht entschied nun, dass A-Post Plus dafür genügt. Der Krankenversicherer konnte den entsprechenden "Track & Trace"-Auszug dem Betreibungsamt vorlegen, aus dem die Zustellung an den Schuldner ersichtlich war. Daraus kann auf die ordnungsgemässe Zustellung zu schliessen sein. Weitere Nachweise braucht das Betreibungsamt nicht. Es liegt dann am Schuldner, sich gegen die Fortsetzung der Betreibung zu wehren, wenn er geltend machen will, die fragliche Verfügung nicht erhalten zu haben.

(Quelle: BGE 5A_547/2015 vom 04.07.2016)


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