01.04.2019
2018 wurden im Austausch von Betreibungsdaten zwischen Gläubigern (natürliche und juristische Personen) und Betreibungsämtern erstmals über 50 % der Betreibungsverfahren elektronisch abgewickelt.
In den Kantonen Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Bern wurden im vergangenen Jahr sogar mehr als zwei Drittel aller Betreibungsbegehren elektronisch eingereicht.
(Quelle: Bundesamt für Justiz)
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