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Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen von Steuern

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13.03.2021

Die Verordnung über den Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben ist am 31. Dezember 2020 aus­ge­laufen.

Ab dem 1. Januar 2021 ist bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer wieder der jähr­liche Verzugszins in der Höhe von 4% geschuldet.

Bei der direkten Bundessteuer gilt ab 1. Januar 2021 der Verzugszinssatz für das Ka­len­derjahr 2021 von 3 % festgelegt.


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