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Verrechnungssteuer: Keine Verzugszinsen mehr für verspätete Meldung

08.11.2016

Am 20.09.2016 hat der Ständerat zugunsten Schweizer Steuerpflichtiger gestimmt, welche mit substantiellen Zahlungen von Verzugszinsen infolge verspäteter Meldung von Dividenden belastet wurden.

Die Ursache für die Verzugszinsen geht auf ein Bundesgerichtsurteil vom Herbst 2011 zurück, als das Bundesgericht in einem Fall bezüglich der Anwendung des Meldeverfahrens und der Konsequenzen aus verspäteter Meldung entschieden hat. Basierend auf diesem Fall sah es die Steuerverwaltung als rechtens an, ein sehr rigides Vorgehen betreffend das Meldeverfahren für Dividenden für die Zwecke der Verrechnungssteuer. Während vor Herbst 2011 die Steuerverwaltung Steuerverwaltung verspätete Meldungen von Dividenden vorbehaltlos akzeptiert hat, verlangte sie plötzlich bei verspäteten Meldungen eine effektive Entrichtung der Steuer mit Rückerstattung und einen Verzugszins von 5%, obwohl effektiv keine Steuern geschuldet waren.

Als Folge verlangte die Steuerverwaltung insgesamt 600 Millionen Franken Verzugszinsen für Steuern von den Steuerpflichtigen, die diese aber eigentlich gar nie schuldeten.

Der Ständerat hat deshalb eine rückwirkende Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes beschlossen, die dazu führt, dass eine verspätete Meldung von Dividenden keine Verzugszinsen sondern eine Busse oder Geldstrafe auslöst. Die bevorstehende finale Abstimmung der Bundesversammlung ist als Formalität anzusehen. Deshalb sollten praktisch alle offenen Fälle mit der Anpassung des Schweizer Verrechnungssteuergesetzes, welches in den nächsten Monaten in Kraft treten sollte, gelöst werden.


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