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Vermögensumschichtung rechtzeitig planen

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01.11.2018

Viele Ehepaare erhalten nach der Pensionierung die maximale AHV Rente und Bezüge aus der Pensionskasse, die ca. 60-80% des bisherigen Einkommens entsprechen.

Die Lebenshaltungskosten nehmen aber in der Regel weniger stark ab, denn viele Ausgaben­posten bleiben unverändert.

Stirbt nun ein Ehepartner und als Erben treten auch Kinder auf, kann dies für den überlebenden Ehepartner starke finanzielle Einschränkungen bedeuten.

Denn oft steckt der grösste Teil des Nachlassvermögens im Eigenheim.

Bestehen die Kinder auf die Auszahlung ihres Erbes, gerät der hinterbliebene Ehepartner in Schwierigkeiten.

Eine Aufstockung der Hypothek um die Auszahlung zu begleichen scheitert an oft an der ungenügenden Tragbarkeit: Die Zinslast würde erhöht, was angesichts des tieferen Einkommens aus Sicht der Bank ein Problem darstellen könnte. Es bleibt möglicherweise nichts anderes übrig, als das Eigenheim zu verkaufen, damit die Anteile der Kinder ausbezahlt werden können.

Deshalb sollten sich Ehepaare rechtzeitig überlegen, wie sie eine solche Situation vermeiden können. Sie können ihr Vermögen frühzeitig so umschichten, dass die Aufteilung nach dem Tod eines Partners keine Probleme bereitet.

Viele Paare, die den überlebenden Partner absichern möchten, begünstigen sich gegenseitig mit einem Ehevertrag, einem Testament oder einem Erbvertrag. Sie prüfen aber nicht, ob sich ihr Vermögen auch wie gewünscht aufteilen lässt.

Besteht das Nachlassvermögen zum Beispiel nur aus einer Liegenschaft, muss der überlebende Partner das Haus vielleicht trotz Meistbegünstigung verkaufen, um die Pflichtteile der Kinder auszuzahlen. Der Pflichtteil lässt sich nur umgehen, wenn die Kinder in einem notariell beglaubigten Erbvertrag freiwillig auf ihren Anspruch verzichten.

Es ist essentiell, die Aufteilung des Vermögens rechtzeitig zu prüfen, so dass der hinterbliebene Partner nicht mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat.


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