15.12.2016
Die Quellensteuer nimmt durch die zahlreichen ausländischen Arbeitnehmer an Bedeutung zu.
Für die Abrechnung der Quellensteuer ist der Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) verantwortlich, also der Arbeitgeber. Veränderungen der familiären Situation einer quellenbesteuerten Person ziehen auch immer Anpassungen der Quellensteuertarife mit sich.
Deshalb ist es wichtig, die quellenbesteuerten Mitarbeitenden darauf aufmerksam zu machen, dass sie Heirat, Kinder, Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit des Partners, usw. umgehend dem Arbeitgeber melden müssen.
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