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Unterhaltsleistungen sind steuerbar

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06.08.2021

Unterhaltsbeiträge, die ein Steuerpflichtiger bei Scheidung oder Trennung für sich erhält, sind steuerbar.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge als wieder­kehrende Leistung, durch indirekte Zahlungen wie zum Beispiel die Über­nahme von Miet- oder Schulkosten oder mittels Naturalleistungen erfolgen. Im Gegenzug können die Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt leben­den Ehegatten von den Einkünften abgezogen werden.


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