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Taxiunternehmen müssen sich der SUVA anschliessen

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01.07.2020

Eine Taxizentrale aus Zürich, die nebst der Bestellung und Vermittlung von Taxis auch selbst Personentransporte durchführt, muss alle ihre Angestellten bei der Suva versichern.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nachdem die SUVA die Taxifahrer als unselbständig Erwerbende qualifiziert hatte.

Das Gericht findet es nicht relevant, dass die meisten Transportleistungen hauptsächlich als Vermittlungsgeschäft zwischen Taxifahrer mit eigenem Fahrzeug und Kunde stattfindet. Da das Unternehmen mit einem eigenen Kleinbus Waren- und Personentransporte durchführt, gilt es als Transportunternehmen im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes (UVG).

Des Weiteren urteilt das Gericht, dass die Kriterien der Unselbständigkeit wie

  • kein Unternehmensrisiko,
  • abhängig von Taxizentrale und
  • keine grossen Investitionen gegeben sind.

Deshalb müssen alle Mitarbeitenden bei der SVA versichert werden und es wird damit gerechnet, dass (fast) alle Taxifahrer in der Schweiz von dieser Neuregelung betroffen sind. Ebenso muss davon ausgegangen werden, dass die Fahrer neu der beruflichen Vorsorge unterstellt werden.

(Quelle: BVG C-6120/2017 vom 20.8.2019)


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