05.02.2018
Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen, sind von der Gewinnsteuer befreit, sofern der Gewinn nicht CHF 20'000 übersteigt und ausschliesslich sowie unwiderruflich diesen Zwecken dient.
Für Gewinne oberhalb der Freigrenze besteht die Steuerpflicht unabhängig davon, ob eine juristische Person dieses Kriterium erfüllt oder nicht. Ab 01.01.2018 tritt dieses Gesetz in Kraft, auch wenn das kantonale Steuerrecht davon abweicht.
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