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Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

15.12.2016

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Nutzer gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkaufen dürfen.

Der Weiterverkauf gilt laut Gericht auch dann, wenn die Software im Internet gekauft oder von dort heruntergeladen wurde. Es ist aber verboten, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Das Luxemburger Urteil ist ein Erfolg für die deutsche Firma UsedSoft, die mit gebrauchter Software handelt, im Streit mit der US-Firma Oracle.

Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an den betreffenden Kopien erschöpft, erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofs zur Begründung. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder um eine "nicht körperliche" Kopie aus dem Internet handelt. Falls der mit dem Kauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vorsieht, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden.


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