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Sicheres Cloud-Computing in Europa: US-Behörde darf keine europäischen Mails erhalten

08.11.2016

In dem international viel beachteten Prozess zwischen den US Behörden und Microsoft betreffend die Herausgabe von auf Servern im Ausland gespeicherten Daten, hat das Microsoft vor einem Berufungsgericht Recht erhalten.

Dabei ging es um einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss in einem Strafverfahren, in welchem Microsoft angewiesen wurde, E-Mails an die Strafverfolgungsbehörden in den USA auszuhändigen, welche auf Servern der Microsoft-Tochtergesellschaft in Irland gespeichert sind.

Vorausgegangen war ein Entscheid eines Gerichts, das der Auffassung war, dass amerikanische Firmen Daten ihrer Tochterfirmen herausgeben müssen, auch wenn die Server sich im Ausland befinden.

Dieser Entscheid wurde nun widerrufen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Daten den Gesetzen des jeweiligen Landes unterliegen, in dem sie gespeichert sind, und zwar auch dann, wenn es sich um US-Unternehmen oder Tochtergesellschaften von US-Konzernen handelt. Zusammengefasst bedeutet dieser Entscheid, dass der Zugriff auf gespeicherten Daten durch amerikanische Strafverfolgungsbehörden keinen anderen Regeln unterliegt, als sie für europäischen Behörden gelten.


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