01.06.2020
Obwohl die Schaffhauser Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen Drogenhandels gegen einen Mann einstellte, wollte sie die 27’000 Franken einziehen, die sie beim Beschuldigten sichergestellt hatte.
So nicht!, hat das Bundesgericht nun entschieden. Auch wenn auf dem Geld Spuren von Kokain festgestellt wurden.
(Quelle: BGE 6B_1042/2019)
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