16.08.2016
Verschiedenen Unternehmen führen vor dem Verkauf Ihrer Waren sogenannte "Kreditprüfungen" durch.
Der potenzielle Käufer hat das Recht auf die Einsicht in alle persönlichen Daten, die über ihn gesammelt worden sind. Somit muss ein Verkäufer Auskunft geben, welche Daten vorliegen und woher sie stammen. Die Auskunft hat schriftlich zu erfolgen und muss kostenlos sein.
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