05.02.2018
Im Rahmen von Beförderungen und Neueinstellungen werden von Kandidaten Assesements und Persönlichkeitstest verlangt.
Diese Tests sind nur mit dem Einverständnis des Mitarbeitenden oder Kandidaten zulässig. Auch muss erkennbar sein, was mit dem Test geprüft wird und dass ein Bezug zur künftigen Tätigkeit besteht.
Die Fragen dürfen nicht persönlichkeitsverletzend sein und die Testergebnisse müssen dem Kandidaten bekanntgegeben werden.
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