01.09.2020
Durch eine Selbstanzeige kann ein Unternehmen eine Sanktionierung für kartellrechtliche Verstösse ganz oder teilweise vermeiden.
Durch die Selbstanzeige zeigt es damit seine Beteiligung an einer mutmasslichen Wettbewerbsbeschränkung.
Eine Reduktion oder gar einen Erlass der Sanktionen gilt nur für dasjenige Unternehmen, das als Erstes eine Selbstanzeige einreicht und Informationen und Beweismittel anbietet. Der Zeitpunkt für eine Selbstanzeige ist also entscheidend, um den Sanktionen zu entgehen.
Die Weko bietet neu eine Online-Selbstanzeige an, bei der die Unternehmen direkt ihre Informationen auf einem Formular einreichen können. Das Formular ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abrufbar.
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