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Neue Regeln zur Wehrpflichtersatzabgabe ab 1. Januar 2019

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01.12.2018

Ab dem 1. Januar 2019 erfolgt die Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe nach neuem Gesetz.

Die Ersatzpflichtdauer besteht neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr. In dieser Zeit werden maximal 11 Ersatzabgaben erhoben.

Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen wer­den, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, wird neu eine Abschluss-Ersatzabgabe eingeführt.


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