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Neue Finanzierung der Berufsbildung ab 01.01.2018

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05.02.2018

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt.

Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal CHF 9'500, bei einer höheren Fachprüfung CHF 10'500. Die Bestimmung gilt ab 01.01.2018. Diese Neuerung ist nicht nur für Personen relevant, die solche Ausbildungen absolvieren, sondern auch für deren Arbeitgeber, wenn sich diese an den Kosten beteiligen.

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus. Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
  • Die Kursteilnehmer bezahlen die Kursgebühren vorgängig selbst. Die Rechnungen und die Zahlungsbestätigungen des Kursanbieters müssen auf den Namen der antragstellenden Person lauten.
  • Im Anschluss an den vorbereitenden Kurs wird die entsprechende Prüfung abgelegt. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Die antragstellende Person muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Es muss ein Antrag gestellt werden.

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