01.08.2018
Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft.
Abgabepflichtig sind Unternehmen, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen weltweiten Gesamtumsatz von mindestens CHF 500‘000 erzielen. Die Höhe der Abgabe bestimmt sich nach dem Jahresumsatz und die Unternehmenerhalten von der Steuerverwaltung automatisch eine jährliche Rechnung.
Unter die Abgabepflicht fallen neu auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche im MWST-Register der Schweiz eingetragen sind.
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