01.02.2020
Entgegen vielen Meinungen hat ein Mieter keinen Anspruch auf die Erschliessung eines Stellplatzes für ein Elektroauto, die Benutzung einer bestehenden Ladeinfrastruktur oder den Bezug von Gemeinschaftsstrom zum Laden eines Elektroautos.
Ein möglicher Antrag ist an den Vermieter zu stellen und bei Bewilligung ist zu klären, wer die E-Ladestation veranlasst, bezahlt und wie die Stromkostentragung geregelt wird. Ebenso muss geklärt werden, wie vorgegangen wird bei Wegzug des Mieters und in welchen Frequenzen die Anlageerneuerung angesichts der rapiden technischen Entwicklung stattfinden soll.
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