01.01.2019
Ein Arbeitgeber kündigte einem Kadermitarbeiter wegen wiederholter Missachtung von internen Kommunikationsrichtlinien.
Er hielt sich nicht an die Dienstwege und die Tonalität seiner Äusserungen war nicht angemessen. Der Mitarbeiter gelangte vor Gericht und machte geltend, die Kündigung sei missbräuchlich, weil er nur eine andere Meinung als der Arbeitgeber vertreten hat.
Verschiedene E-Mails bewiesen aber, dass seine Art der Kommunikation nicht den Regeln der betriebsinternen Richtlinien entsprach, welche ihm in seiner Funktion bekannt waren. Dieses Fehlverhalten war genügend Grund, um das arbeitsrechtliche Vertrauensverhältnis erheblich zu erschüttern, weshalb die Kündigung rechtens war.
(Quelle: BGE 8C_541/2015 vom 19.1.2016)
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