01.06.2020
Am 1. Juni 2020 tritt eine Änderung einer Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Kraft.
Die Verordnung sieht neu vor, dass der Vermieter die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen darf. Das ESC ist ein Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Durch diese Möglichkeit sollen Energiesparmassnahmen bei Mietliegenschaften gefördert werden, ohne die Mieterschaft finanziell zu belasten.
(Quelle: Bundesrat, Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen)
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