14.07.2021
Vor dem Bundesgericht musste sich der Gesellschafter einer GmbH verantworten.
Seine GmbH mietete eine Liegenschaft, die sich in seinem Eigentum befand und zahlte dafür eine Miete von rund CHF 60'000 pro Jahr. Obwohl kein Geld floss und die Miete mit einen Gesellschafterkonto verrechnet wurde, muss der Gesellschafter den Betrag als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen versteuern.
(Quelle: BGE 2C_886/2020 vom 23.11.2020)
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