Es ist vermehrt üblich, dass Wohnungen oder Zimmer fremden Gästen gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Oft über Internet-Portale wie Airbnb, die öffentlich zugänglich sind, auch für die Steuerbehörden.
Die Netto-Erträge aus diesen Vermietungen sind in der Steuererklärung unter «weitere steuerbare Einkünfte» zu deklarieren. Ebenfalls muss jeder Vermieter der Gemeinde die Kurtaxe entrichten; diese ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.
Werden mehrere Wohnungen vermietet und hoteltypische Zusatzleistungen wie Frühstück, Vermietung von Parkplätzen usw. angeboten, handelt es sich um eine selbständige (Neben-) Erwerbstätigkeit. Der Gewinn ist in der privaten Steuererklärung anzugeben unter der Rubrik «selbständige Erwerbstätigkeit». Darauf sind Einkommenssteuern geschuldet und auf dem Gewinn müssen AHV-Beiträge entrichtet werden.
To News overview