12.10.2016
Revisionsunternehmen, die nur eingeschränkte Revisionen bei KMU durchführen und in denen nur eine Person über eine Zulassung verfügt, werden ein Jahr länger von der Pflicht zur internen Qualitätssicherung befreit.
Der Bundesrat hat eine Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung verabschiedet, welche die Übergangsfrist bis zum 01.09.2017 verlängert. Mehr Infos auf der Webseite des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements.
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