01.09.2018
Die Steuerverwaltung hat ihre elektronischen Systeme weiter ausgebaut und ermöglicht jetzt die elektronische Einreichung der Korrekturabrechnungen.
Dazu müssen sie das von der Steuerverwaltung bestimmte Format aufweisen.
Nicht offizielle Korrekturabrechnungsformulare und andere Zustellformen wie z. B. E-Mail, Fax, usw. werden von den Informatiksystemen der ESTV nicht mehr verarbeitet und können nicht mehr entgegengenommen werden.
Ebenfalls nicht mehr entgegengenommen werden offizielle Korrekturabrechnungsformulare, bei denen die Abrechnungsperiode manuell abgeändert wurde.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
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