08.11.2016
Am 27.09.2016 hat die Steuerverwaltung informiert: Eine digitale Signatur auf Rechnungen, die per PDF verschickt werden, ist kein Muss mehr.
Dank der neuen Präzisierung der Steuerverwaltung ist die elektronische Rechnung jetzt gleichgestellt mit der Papierrechnung. Vorausgesetzt, die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung gemäss Obligationenrecht sind erfüllt, können Unternehmen in Zukunft auf die digitale Verschlüsselung beim Übermitteln und Aufbewahren der Rechnungen verzichten.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
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