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Kein Anspruch auf Spesen bei Freistellung

17.08.2016

Stellt der Arbeitnehmer einen Mitarbeiter frei, so braucht er ihm keine Spesen mehr zu bezahlen.

Denn die Spesen fallen nicht mehr an, wenn der Mitarbeiter nicht mehr arbeitet. Ausnahme: Wurde im Arbeitsvertrag eine Spesenentschädigung vereinbart, obwohl eigentlich gar keine Spesen anfallen, gelten diese Spesen als Lohnbestandteil und sind somit auch während einer Freistellung geschuldet. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitsvertrag eine Pauschale vorsieht, die höher ist als die jeweils anfallenden Spesen.

Dann gilt derjenige Anteil, der die effektiven Auslagen übersteigt, als Lohn und muss bezahlt werden.


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