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Homeoffice und übrige Berufskosten in der privaten Steuererklärung

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24.03.2021

Für die Ausübung des Berufs erlaubt der Gesetzgeber einen Pauschalabzug von 3% des Nettolohns, mind. CHF 2'000, max. CHF 4'000, sofern auf die effektive Geltend­machung der Kosten verzichtet wird.

Unter übrige Berufskosten fallen Auslagen wie IT Infrastruktur, Berufskleidung, beruflich privates Arbeitszimmer, usw. In den wenigsten Fällen deklarieren die Steuerpflichtigen ihre Kosten effektiv, sondern nutzen den Pauschalabzug.

Durch die Homeoffice-Pflicht entstehen zusätzliche Krisen-bedingte Kosten wie ein höherer Stromverbrauch oder die Nutzung eines privaten Zimmers als Arbeitsort. In den meisten Fällen werden diese Kosten durch den Pauschalabzug gedeckt sein. Höhere Abzüge für Berufskosten werden wahrscheinlich in den seltensten Fällen möglich sein.


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