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Grundbucheintrag löst Steuerpflicht aus

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01.07.2018

Vor dem Bundesgericht erschien ein Ehepaar, das mit einer Steuerausscheidung nicht einverstanden war.

Sie lebten im Kanton Zürich und kauften 2013 im Kanton Aargau eine noch nicht fertig gebaute Eigentumswohnung. Die Schlüsselübergabe und der Einzug er­folgten im Jahr 2014. Das Ehepaar musste die Anzahlung bereits 2013 ­im üblichen Rahmen einer Steueraus­scheidung als Vermögen besteuern, wogegen sie sich wehrten.

Das Bundesgericht wies die Klage ab. Mit dem Eintrag ins ­Grundbuch habe das Paar Grund­eigentum erworben. Damit sei es bereits in der ­Steuerperiode 2013 «im Kanton Aargau wirtschaftlich zugehörig» geworden.

(Quelle: BGE 2C_133/2018 vom 21. Februar 2018)


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