16.08.2016
Familienbetriebe sind von verschiedenen Artikeln des Arbeitsgesetzes ausgenommen.
Dabei stellt sich die Frage, ob auch eine GmbH ein Familienbetrieb sei, wenn die darin Tätigen ausschliesslich nahe Verwandte sind.
Das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass eine juristische Person nie als Familienbetrieb im Sinne der genannten Bestimmung gelten kann, egal in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Mitarbeiter untereinander stehen.
(Quelle BGE 2C_129/2013 vom 01.07.2013)
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