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Gelten sinkende Referenzzinssätze auch für Parkplätze?

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01.05.2020

Herabsetzungsbegehren von Mietern von Parkplätzen wegen sinkender Referenzzinssätze muss nicht nachgegeben werden.

Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor misslichen Mietzinsen gelten nur für Wohn- und Geschäftsräume. Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter einer Garagenbox, eines Aussenparkplatzes oder eines Einstellhallenplatzes also keine Mietzinsreduktion zugut. Anspruch auf eine Mietzinssenkung für einen Einstellplatz hat nur, wer diesen zusammen mit einer Wohnung, einem Haus oder einem Geschäftsraum vom gleichen Vermieter mietet.


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